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Kanton Luzern: Ein Buchungskniff zur Rettung des Budget 2019?

02. Oktober 2018

Die Regierung wollte ursprünglich in der Zukunft einen höheren Anteil der zweckgebundenen Strassengelder für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen. Das hätte im Jahr 2019 den ordentlichen Haushalt um rund 6,3 Millionen entlastet. Doch SVP und CVP machten in der Septembersession ihrer Regierung einen Strich durch die Rechnung und lehnte die dafür notwendige Gesetzesänderung ab. Ohne Korrekturen im Budget hätte deshalb die Schuldenbremse nicht eingehalten werden können. Es drohte abermals ein budgetloser Zustand.

Nun hat die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrats (PFK) aber offenbar eine «elegante» Lösung gefunden. Gemäss ihrer gestrigen Medienmitteilung schlägt sie vor, das Globalbudget des öffentlichen Verkehrs wie geplant um 6,3 Millionen zu erhöhen, jedoch ohne zusätzliche Mittel aus der Strassenrechnung. Damit die Erfolgsrechnung nicht um 6,3 Millionen zusätzlich belastet wird, sollen die frei werdenden Mittel im Strassenbereich für Investitionen zur Verfügung stehen. Das ist an und für sich nichts Besonderes. Es liegt in der Kompetenz des Parlaments, im Rahmen des Budgets über die Höhe des Aufwands und der Investitionen zu entscheiden, so lange die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Und es ist durchaus legitim, wenn der Kantonsrat gemäss seinen Präferenzen in den verschiedenen Aufgabenbereichen den Aufwand reduziert und Investitionen erhöht.

Der Entscheid lässt jedoch trotzdem aufhorchen. Denn es stellt sich die Frage, ob der Kanton wirklich in der Lage ist, kurzfristig sinnvolle und notwendige Mehrinvestitionen im Strassenbau zu tätigen. Es muss deshalb befürchtet werden, dass die zusätzlichen Gelder nicht gerade effizient eingesetzt werden. Und sofern die zusätzlichen Mittel im Investitionsbudget nicht verwendet werden, z. B. weil nicht genug Projekte vorhanden sind oder diese durch Einsprachen verzögert werden, so landen sie denn wohl im zweckgebundenen Fonds für Kantonsstrassen. Dort liegen jedoch bereits heute schon 27 Millionen Franken, welche im Grunde genommen für den Strassenbau verwendet werden sollten.

Die Buchungen rund um die Strassengelder sind weder transparent noch einfach nachvollziehbar. Ausserdem zeigen die Vorgänge exemplarisch das grundlegende Problem von zweckgebundenen Mitteln: Finanzielle Mittel sind für eine bestimmte Aufgabe blockiert und können, trotz knapper Kasse, unter Umständen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Es wäre deshalb an der Zeit, das Parkieren von Einnahmen in zweckgebundenen Fonds generell zu überdenken. Mit der Ablehnung der ÖV-Initiative, die analog zur Strassenrechnung auch für den öffentlichen Verkehr einen Fonds einrichten wollte, haben die Stimmberechtigten klar zu Ausdruck gebracht, dass sie solche intransparente «Sonderkässeli» ablehnen. Es wäre finanzpolitisch sinnvoll und würde die Budgetflexibilität erhöhen, wenn die Strassenfonds aufgelöst und die Mittel, wie bei anderen staatlichen Aufgaben, über den allgemeinen Staatshaushalt fliessen würden.

Die ganze Geschichte rund um die Einhaltung der Schuldenbremse zeigt zudem einmal mehr, wie ungeschickt sich die rechtsbürgerliche Parlamentsmehrheit und ihre Alleinregierung ins finanzpolitische Abseits manövriert haben. Seit ihrer Einführung kann die neue Schuldenbremse offenbar nur entweder durch eine notfallmässige Aufweichung wie im Budget 2018 oder mit buchhalterischen Massnahmen wie nun im Budget 2019 eingehalten werden. Das sagt viel über ihre Tauglichkeit. Dabei wäre eine solche Drangsalierung des Staatshaushalts, wie es die Schuldenbremse fordert, vor dem Hintergrund des hohen Eigenkapitals des Kantons Luzern (3,8 Milliarden Franken) und des Wirtschaftswachstums gar nicht notwendig. Der Kanton könnte mühelos ein paar Jahre mit Defiziten leben, bevor die Steuerstrategie endlich wirkt. Stattdessen rennt die Regierung unglaubwürdigen Budgetregeln und fiktiven Ausgleichskonti hinterher. Eine neuerliche Revision der Schuldenbremse ist dringend notwendig, damit der Kantonshaushalt wieder etwas Luft erhält. Dabei geht es nicht darum, ein ungebremster Abbau des Eigenkapitals zuzulassen, sondern um die Entwicklung einer sinnvolleren, praxistauglicheren Lösung.