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Die Beziehungen der Schweiz zur EU: Reset ja, aber richtig.

10. Februar 2018

Das geplante Rahmenabkommen für die bilateralen Verträge mit der EU soll nun doch im Verlaufe des Jahres 2018 abgeschlossen werden. Das ist zu begrüssen. Leider wurde es von der Schweiz immer wieder auf die lange Bank geschoben. Der Bundesrat hat es jedoch bisher unterlassen, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Die Empörung über die Befristung der Börsenäquivalenz und die widersprüchliche Kommunikation über das weitere Vorgehen beim Rahmenabkommen deuten jedoch darauf hin, dass dem Bundesrat dazu offenbar der Mut fehlt. Zugegeben, die Befristung der Börsenäquivalenz entspricht nicht einem konstruktiven, lösungsorientierten Verhalten von Seiten der EU. Andererseits ist es gut nachvollziehbar, wenn der EU aufgrund der immer offensichtlicher werdenden Verzögerungstaktik der Schweiz so langsam aber sicher der Geduldsfaden reisst. Der Bundesrat, und mit ihm die CVP und die FDP, wollen offenbar der Bevölkerung weismachen, dass ein Weiterkutschieren wie bisher, das heisst die selektive Übernahme von binnenmarktrelevantem Recht im Rahmen der bilateralen Verträge und gemischten Ausschüsse, möglich und zielführend sei. Dabei verkennen sie wesentliche Eigenschaften eines Binnenmarkts und geringschätzen das berechtigte Bestreben der EU, für alle am Binnenmarkt teilnehmenden Staaten gleiche Bedingungen und somit auch gleiches Recht zu gewährleisten. Der erst kürzlich wieder einmal vorgebrachte Vorwurf, diesmal vom französischen Präsidenten und dem portugiesischen Ministerpräsidenten, dass sich die Schweiz doch in erster Linie die Rosinen herauspicken möchte, ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. Ein Partner, der zwar von den Vorteilen des Binnenmarkts profitieren will, sich jedoch nicht zu einem Versprechen durchringen kann, sich an die gleichen Regeln wie alle anderen zu halten, weckt automatisch Misstrauen.

Für die Schweiz ist der gleichberechtigte Zugang zum europäischen Binnenmarkt von grosser Bedeutung. Kulturell und geografisch mitten in Europa gelegen, erwirtschaften wir einen grossen Teil unseres Wohlstandes mit Importen aus und Exporten in die EU. Konsumenten und Unternehmen können in einem Markt tätig sein, dessen Wertschöpfung rund 20 Mal grösser ist als jene der Schweiz. Zudem ist das Friedensprojekt EU in einer zunehmend unsicheren und von populistischen Autokraten dominierten Welt ein Garant für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Im Binnenmarkt zeigt sich jedoch auch das Dilemma der Schweiz. Denn in einem gemeinsamen Markt kann es letztendlich nur eine Rechtsordnung und eine Gerichtsbarkeit geben. Der freie Handel, der freie Verkehr von Kapital und Arbeit sowie ein einheitlicher Rechtsrahmen sind grundlegende Bestandteile des europäischen Binnenmarkts, aber auch einer liberalen Marktordnung im Allgemeinen. Alles andere würde zu Ungleichbehandlungen, Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen. Es ist deshalb konsequent und nachvollziehbar, wenn die EU für den gleichberechtigten Marktzugang der Schweiz die Rechtsübernahme und eine einheitliche Rechtsprechung fordert. Die von CVP und FDP gebetsmühlenartig vorgetragene Haltung, wonach man zwar den diskriminierungsfreien Marktzugang will, eine automatische Rechtsübernahme jedoch kategorisch ablehnt, kommt deshalb einer Quadratur des Kreises gleich und ist unehrlich.

Letztendlich gibt es nur drei Alternativen für die Schweiz:

  1. Die Schweiz setzt weiterhin auf den bilateralen Weg und schliesst ein Rahmenabkommen mit der EU ab, welches die dynamische Übernahme des binnenmarktrelevanten Rechts und eine einheitliche Rechtsprechung umfasst. Die Unternehmen und Konsumenten profitieren von einheitlichen Standards und einer einheitlichen Regulierung, oder zumindest von der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Normen. Dies hat jedoch den Preis, dass die Schweiz bei der Weiterentwicklung des Rechts nicht mitbestimmen kann. Wie im EWR übernimmt die Schweiz das binnenmarktrelevante EU-Recht automatisch und unterstellt sich einer gemeinsamen, einheitlichen Gerichtsbarkeit. Dieser Weg ist wohl der einzige, der kurzfristig realisierbar ist.
  2. Die Schweiz verzichtet auf den gleichberechtigten Marktzugang und beschränkt sich auf ein allenfalls neu ausgehandeltes Freihandelsabkommen mit der EU. Es gäbe keine automatische Rechtsübernahme und keine gemeinsame Gerichtsbarkeit mit der EU, allenfalls wäre jedoch die Einsetzung von Schiedsgerichten notwendig. Ein Freihandelsabkommen geht jedoch in Bezug auf den Marktzugang deutlich weniger weit als die Integration in den Binnenmarkt. Denn die im Abkommen enthaltenen Vereinbarungen, z.B. die gegenseitige Anerkennung von Normen oder der Abbau von technischen Handelshemmnissen, müssen bei einer Weiterentwicklung des EU-Rechts und des Schweizer Rechts immer wieder neu angepasst und ausgehandelt werden, ähnlich den heutigen bilateralen Verträgen. Dies beeinträchtigt die Rechtssicherheit, erhöht die Transaktionskosten und reduziert somit die Standortattraktivität der Schweiz im Vergleich zu den Staaten der EU. Ein Freihandelsabkommen wäre deshalb gegenüber heute ein Rückschritt und dürfte in der Schweiz zahlreiche Arbeitsplätze kosten und unserem Wohlstand schaden, da Firmen vermehrt einen Anreiz haben würden, direkt in der EU zu produzieren.
  3. Die Schweiz tritt der EU bei. Damit wäre zwar auch die Übernahme des EU-Rechts und die gemeinsame einheitliche Gerichtsbarkeit verbunden. Die Schweiz könnte jedoch im Rahmen der demokratischen Entscheidungsprozesse der EU bei der Weiterentwicklung des Rechts mitbestimmen. Es ist gut denkbar und plausibel, dass die Schweiz aufgrund ihren Erfahrungen und ihres Know-hows in gewissen Bereichen eine durchaus führende und prägende Rolle einnehmen könnte. So z.B. im Bereich des Föderalismus (Aufgabenteilung zwischen staatlichen Ebenen und beim Finanzausgleich), bei den öffentlichen Finanzen (Schuldenbremse) oder der Finanzmarktregulierung. Ausserdem wäre der gleichberechtigte Zugang zum Binnenmarkt garantiert.

Im Grunde genommen ist die EU-Mitgliedschaft die einzige dieser drei Varianten, welche aus liberaler, demokratischer und wirtschaftlicher Sicht überzeugt. Es ist auch der einzige Weg, der einer selbstbewussten Demokratie im Herzen Europas würdig ist. Denn Europa steht vor grossen Herausforderungen. Seine liberalen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundwerte stehen weltweit im Gegenwind. Die Existenz der EU ist jedoch für die Verteidigung dieser Werte von essenzieller Bedeutung und liegt deshalb auch im tiefsten Interesse der Schweiz. Wir sollten deshalb nicht abseits stehen, sondern einen viel stärkeren, aktiveren Beitrag zur Weiterentwicklung der EU leisten.