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No-Billag beruht auf ökonomisch falschen Annahmen und streut den Stimmberechtigten Sand in die Augen

06. Januar 2018

„Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.“ 

Dieser Satz steht heute als Artikel 93 Absatz 2 in der Bundesverfassung. Mit der No-Billag-Initiative würde er gestrichen. Der Bund dürfte zwar gemäss dem neuen Artikel 93 noch regelmässig Konzessionen versteigern. In eigener Regie Radio- und Fernsehstationen zu betreiben und zu finanzieren oder Subventionen an Sender zu leisten wäre ihm hingegen untersagt. Anstelle eines klaren Verfassungsauftrags an Radio und Fernsehen, eine Berichterstattung und Programme im Sinne der demokratischen Meinungsbildung und der kulturellen Vielfalt unseres anzubieten, würde eine Reihe von Verboten treten.

Die Argumente der Befürworter zielen darauf hinaus, dass sich auch ohne staatliche Unterstützung auf dem freien Markt eine Nachfrage und ein Angebot für Radio- und Fernsehsendungen bilden würde. Dieses würde, wie z.B. bei Lebensmitteln oder Kleidern, den vielfältigen Bedürfnissen der Konsument/innen in den Landesteilen entsprechen. Und die Konsumenten wären auch bereit, einen kostendeckenden Preis dafür zu bezahlen, z.B. für entsprechende Radio- und Fernseh-Abonnements. Dies mag für zahlreiche Gefässe wie z.B. Spielfilme, Serien oder die Übertragung von bestimmten Sportanlässen tatsächlich der Fall sein, wie wir dies bereits heute schon kennen. Fraglich ist jedoch, ob ein solcher funktionierender Markt auch für journalistische Angebote wie die unabhängige und ausgewogene Berichterstattung und Recherche von Nachrichten und Hintergrundberichten existieren würde. Betrachtet man die Medienlandschaft in anderen Staaten, z.B. USA oder Italien, so kommen grosse Zweifel an der Existenz und Funktionsfähigkeit eines solchen Marktes auf.

Zum einen ist mir persönlich international kein privater Fernseh- oder Radiokanal bekannt, der ein breites, unabhängiges, journalistisches Angebot ausschliesslich über den Verkauf von Sendeminuten oder Abonnements an die Konsumenten und somit mit Marktpreisen finanziert. Selbst im praktisch vollständig privatisierten und grossen Medienmarkt der USA existiert kein solches Angebot. Gerade dies müsste jedoch in einem funktionierenden Markt, wo die Nachfrage ihre Bedürfnisse über im Wettbewerb stehende Angebote befriedigen können, und wo die Konsument/innen bereit sind, dafür einen den Grenzkosten entsprechenden Preis zu bezahlen, der Fall sein. Offensichtlich kommt für die unabhängige journalistische Berichterstattung im Radio- und Fernsehen kein solcher Markt zustande. Es handelt sich offensichtlich um ein Marktversagen. Zwar gibt es in grossen Märkten wie z.B. den USA einen Wettbewerb zwischen mehreren grossen Fernseh- und Radiostationen. Diese werden jedoch fast ausschliesslich über Werbung und nicht via Gebühren oder Abonnements der Konsument/innen finanziert. Einige Stationen verfolgen überdies klare politische Programme, d.h. sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern keine wirklich unabhängige und ausgewogene Berichterstattung. In kleineren Märkten, welche mit der Schweiz und ihren Sprachregionen vergleichbar wären, fehlen ausschliesslich privat finanzierte Angebote vollständig. Die Befürworter der No-Billag-Initiative versprechen somit den Stimmberechtigten eine neue Medienlandschaft, welche wirtschaftlich nicht fundiert ist und bisher in keinem anderen Land existiert, selbst dort nicht, wo noch nie Radio- und Fernsehgebühren erhoben wurden.

Für ein Marktversagen gibt es in der liberalen Ökonomie grundsätzlich zwei Gründe. Zum einen sind Radio- und Fernsehen mit sehr hohen Fixkosten für die Investitionen und die Produktion des Angebots verbunden. Gleichzeitig sind bei elektronischen Medien die Grenzkosten für das Erreichen eines zusätzlichen Hörers oder Zuschauers ausgesprochen tief oder sogar nahe bei Null. Da in einem freien, funktionierenden Wettbewerbs-Markt die Preise den Grenzkosten entsprechen, bedeutet dies, dass auch die am Markt erzielbaren Preise nahe bei Null liegen würden. Kostendeckende Preise können deshalb insbesondere in kleinen Märkten nur von so genannten natürlichen Monopolen erzielt werden. In grösseren Märkten können bestenfalls einige wenige Anbieter überleben. Diese Eigenschaften treffen im Übrigen aufgrund des wachsenden Online-Vertriebs in zunehmenden Ausmass auch auf die traditionellen Printmedien zu, weshalb zurzeit ein starker Konzentrationsprozess beobachtet werden muss.

Damit in Monopolmärkten nicht auf Kosten der Konsumenten ein zu kleines, zu teures Angebot bereitgestellt wird, Monopolrenten abgeschöpft werden und die Qualität leidet, gibt es grundsätzliche zwei mögliche Lösungen: eine staatliche Produktion oder eine staatliche Regulierung. Die Vorstellung der No-Billag-Initianten, dass bei Radio und Fernsehen eine Vielzahl von Wettbewerbern ein den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern entsprechendes Angebot bereitstellen ist deshalb völlig unplausibel und ökonomisch nicht durchdacht. Klar gäbe es Nischenprodukte, für welche eine gewisse, vielleicht sogar hohe Zahlungsbereitschaft besteht. Sie existieren ja bereits heute neben der SRG, z.B. in den Bereichen Film und Sport. Eine breite, umfassende und neutrale Berichterstattung von Nachrichten und Kultur wäre jedoch nur zu Kosten möglich, für deren Deckung rein über den Preis die Schweiz und ihre Sprachregionen viel zu klein sind. Mit anderen Worten: die SRG in ihrer heutigen Form könnte wirtschaftlich nicht mehr existieren. Übrig bliebe wohl bestenfalls eine Rumpforganisation mit einem kleinen Angebot, welches sich lediglich zahlungskräftige Konsumentinnen und Konsumenten leisten könnten.

Der zweite Grund für das Marktversagen besteht darin, dass es sich bei der Vebreitung von Informationen um ein so genannt «öffentliches Gut» handelt. Bei öffentlichen Gütern im ökonomischen Sinne handelt es sich um Angebote, bei denen, wie es im Fachjargon heisst, "das Ausschlussprinzip nicht gilt". Eine einmal in elektronischen Medien verbreitete Information kann von allen konsumiert werden, auch von denjenigen, die nicht dafür bezahlen. Aus diesem Grund ist kaum jemand bereit, für Nachrichten und Hintergrundinformationen in elektronischen Medien einen kostendeckenden Preis zu bezahlen. Es besteht ein grosser Anreiz zum Trittbrettfahren, weshalb entweder kein oder nur ein kleines privates Angebot zustande kommt. Andere, klassische Beispiele für solche öffentliche Güter sind der Klimaschutz, die Aussenpolitik oder die Landesverteidigung. Auch hier kann aufgrund des fehlenden Ausschlussprinzips lediglich eine staatliche Bereitstellung oder eine staatliche Regulierung dafür sorgen, dass das Gut oder die Dienstleistung überhaupt zur Verfügung gestellt wird. Niemand wäre dazu bereit oder wirtschaftlich dazu in der Lage, diese Güter und Dienstleistungen in ausreichender Menge auf privater Basis gegen Bezahlung eines kostendeckenden Preises anzubieten.

Nun mag man einwenden, dass es ja unzählige private Radio- und Fernsehstationen und Online-Newsportale gibt, also eine private Bereitstellung trotz des «öffentlichen Gut-Charakters» offenbar möglich ist. Dies ist jedoch nur deshalb der Fall, weil die Bereitstellung des öffentlichen Guts, das heisst die journalistische Berichterstattung, an ein privates Gut, die Werbung, gekoppelt werden kann. Es wird jedoch in diesem Fall genau diejenige Menge des öffentlichen Guts bereitgestellt, welche der gekoppelten, bezahlbaren Nachfrage nach dem privaten Gut entspricht. Die Verbreitung einer unabhängigen, neutralen und umfassenden Berichterstattung existiert deshalb ohne Gebühren nur soweit, wie sie sich mit dem privaten Nutzen der Werbung deckt.

Befürworter einer kleineren SRG mögen dies als durchaus erstrebenswert betrachten. Für ein kleines, multikulturelles Land wie die Schweiz ergeben sich jedoch gravierende Probleme: Zum einen erfordert die ausschliessliche Finanzierung eines Programmangebots mit Werbung eine bestimmte minimale Marktgrösse. Denn sind die Durchschnittskosten pro erreichte Zuschauer/in oder Hörer/in zu hoch, können die Werbeplattformen aufgrund zu hoher Preise nicht verkauft werden. Gerade in den kleinen Sprachregionen der Schweiz besteht deshalb die Gefahr, dass aufgrund des kleinen Marktes der Preis zu hoch wäre, als dass ein breites, unabhängiges journalistisches Angebot alleine durch Werbung finanziert werden könnte. Aber selbst in grossen Märkten besteht das Problem, dass der Fokus der Programme nicht auf einer unabhängigen, neutralen und umfassenden Berichterstattung liegen würde, sondern auf möglichst hohen Einschaltquoten. Insbesondere die Bedürfnisse von Minderheiten und Randregionen kommen in einem solchen Markt zwangsläufig zu kurz. Regionale Radio- und Fernsehangebote wären kaum finanzierbar. Die derzeitige Medienlandschaft in den USA, welche von polarisierten, privaten Medienhäusern dominiert wird, die auch vor Falschinformationen und Diffamierungen nicht zurückschrecken, ist der beste Beweis dieser These. Selbst wenn also die SRG als geschrumpfte, durch Werbung und Abonnements finanzierte Organisation weiterbestehen könnte, würde sie vor allem Angebote mit hohen Einschaltquoten senden. Sie wäre jedoch nicht in der Lage, eine breite, ausgewogene und unabhängige journalistische Berichterstattung in allen Landesteilen sicher zu stellen.

Als Liberaler bin ich klar der Meinung, dass der Staat darauf verzichten soll, Güter und Dienstleistungen anzubieten, welche in ausreichendem Umfang und guter Qualität auf funktionierenden Wettbewerbs-Märkten bereitgestellt werden. Bei der breiten, unabhängigen, journalistischen Berichterstattung in Radio und Fernsehehen handelt es sich jedoch gerade nicht um solche Märkte. Es ist deshalb notwendig, dass die Gemeinschaft, d.h. der Staat dafür sorgt, dass ein optimales Angebot zustande kommt. Eine öffentliche Finanzierung gekoppelt mit einer durch die Verfassung garantierten Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen ist deshalb in unserem kleinen, demokratischen, kulturell vielfältigen Land nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend notwendig. Es ist durchaus berechtigt, wenn heute einzelne Sendungen und Programme der SRG hinterfragt werden und Anpassungen gefordert werden. Bekanntlich kann man es ja nie allen recht machen. Bei der No-Billag-Initiative geht es jedoch nicht um die Optimierung des Programms, sondern um einen vollständigen Kahlschlag, welcher einer unabhängigen Berichterstattung in allen Landesteilen die finanzielle Grundlage entzieht.

Die Verfügbarkeit von neutralen und umfassenden Informationen ist ein Herzstück jeder Demokratie. Eine unabhängige, institutionell durch die Verfassung abgesicherte Radio- und Fernsehberichterstattung ist deshalb für die Schweiz ein unverzichtbares öffentliches Gut. Diese Grundlage will No-Billag der Schweiz entziehen. Die Initianten unterliegen der ökonomisch nicht nachvollziehbaren Fehleinschätzung, dass der Wettbewerb eine dem heutigen Standard gleichwertige, unabhängige Berichterstattung sicherstellen könne. Ausserdem besteht offenbar für viele Befürworter der Nutzen der Initiative darin, gegen die SRG und die derzeitige Ausgestaltung der Gebühren und Programme zu demonstrieren, und damit die Initiative als Protestaktion zu missbrauchen. Mit einer liberalen, der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichtenden Grundhaltung hat diese radikale Initiative jedoch wenig zu tun. Ein Ja wäre für eine ausgewogene, den Menschen und Sprachregionen dienende Radio- und Fernsehberichterstattung fatal und somit äusserst gefährlich. No-Billag verdient deshalb nichts anderes als ein klares Nein!