Ein Teil der Liquiditätskredite muss später in à fonds perdu Beiträge umgewandelt werden
Der Bundesrat hat zur Unterstützung von KMU umfangreiche Liquiditätshilfen in der Form von verbürgten Bankkrediten beschlossen. Via das Bankensystem kann den betroffenen Unternehmen rasch und unbürokratisch geholfen werden. Diese Massnahme begrüsse ich sehr und ich danke dem Bundesrat und den involvierten Stellen für diese gute, pragmatische Lösung.
Dass die Kredite rasch und formlos vergeben werden ist richtig; wir Grünliberale haben dies selbst so vorgeschlagen (siehe Medienmitteilung vom 19. März 2020 und Blog vom 18. März 2020). Es ist wichtig, dass die betroffenen Unternehmen rasch und unbürokratisch Liquidität erhalten, ohne dass zuerst umfangreiche Bonitätsprüfungen stattfinden. Unverständlich ist jedoch, dass der Bundesrat nicht Hand dazu bietet, später zumindest einen Teil der Kredite in à fonds perdu-Zahlungen umzuwandeln. Zwar ist es richtig, dass die lange Laufzeit der Kredite Druck von den Unternehmen wegnimmt. Dennoch dürfe es einige Unternehmen geben, für welche die Überbrückungskredite die Bilanz auf Jahre hinaus belasten. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund einer (zu) hohen Verschuldung Investitionen ausbleiben, oder bei neuen Bankkrediten für Investitionen die Bonität schlechter beurteilt wird. Es besteht das Risiko einer späteren Kreditklemme, was für die Erholung der Wirtschaft fatal wäre. Zudem könnten Unternehmen von einer zusätzlichen Verschuldung zurückschrecken und ihren Betrieb lieber schliessen, statt Überbrückungskredite in Anspruch zu nehmen.
Es ist deshalb notwendig, dass Unternehmen, deren Bilanz als direkte Zwangsmassnahmen des Bundes übermässig stark belastet wird, ihre Überbrückungskredite später an den Bund abtreten können. Klar besteht Missbrauchsgefahr. Der Bundesrat sollte jedoch nicht aus Angst vor Missbräuchen eine suboptimale Lösung beschliessen. Besser wäre es, eine taugliche, für die Volkswirtschaft sinnvolle Lösung zu erarbeiten, und allfällige Missbräuche konsequent zu bekämpfen. Eine entsprechende seriöse Überprüfung der Schuldner muss nicht sofort geschehen, dafür besteht in den kommenden Monaten genügend Zeit. Den Unternehmen muss jedoch ein Signal gegeben werden, dass die Überbrückungskredite bei unverschuldeten Bilanzproblemen nicht zurückgezahlt werden müssen und ihre Geschäftstätigkeit in den kommenden Jahren nicht unnötigerweise einschränken.