28. Oktober 2016
Auf jährlich 6,3 Milliarden Franken belaufen sich die ungedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs. Obwohl in Artikel 74 der Bundesverfassung steht, dass sie durch die Verursacher zu tragen sind, weigern sich Bundesrat, Parlament und Wirtschaftsverbände beharrlich, Massnahmen zu ergreifen. Die Klage der 459 pensionierten Frauen gegen die Klimapolitik des Bundes ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen. Es ist paradox: Nicht zuletzt aufgrund wachsender Gesundheitskosten schlittert der Kanton Luzern in immer höhere Defizite.
Auf der anderen Seite betragen die ungedeckten Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassenverkehrs auf den Kanton Luzern heruntergebrochen jährlich rund 300 Millionen Franken. Dieser Betrag würde mehr als gut reichen, das strukturelle Defizit des Kantons Luzern zu decken. Statt immer neue Sparprogramme durchzuwursteln, wäre es an der Zeit, mit griffigen Umweltabgaben zumindest Kostenwahrheit herzustellen. Dadurch würden auch stärkere Anreize bestehen, fossile Treibstoffe endlich mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Die schädlichen Einwirkungen des Strassenverkehrs auf die Umwelt und die Gesundheit könnten so langfristig vermieden werden. Veröffentlich auch als Leserbrief in der Luzerner Zeitung vom 28.10.2016