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Aus der Zeit gefallen

01. März 2026

Stellt euch vor, die Schweiz würde noch keine progressive Einkommensteuer kennen. Sie würde sich jedoch heute dafür entscheiden, eine solche neu einzuführen. Niemand würde fordern, dass die Einkommen von Ehepaaren zusammengezählt und gemeinsam, und damit höher, besteuert werden sollen. Kein Kanton würde für eine solche Lösung kämpfen, damit seine Steuerverwaltung weniger Steuererklärungen bearbeiten müsste. Kein Ehepaar würde eine gemeinsame Veranlagung und somit eine höhere Steuerbelastung wünschen, weil dies seiner aktuellen Lebenssituation besser entsprechen würde. Ein Aufschrei ginge durch das Land, käme eine Partei auf eine solche, die Ehepaare diskriminierende Idee. Eine neue, sozusagen auf der grünen Wiese eingeführte, Einkommenssteuer wäre selbstverständlich eine Individualbesteuerung.

Nun kann man argumentieren, dass diese Ausgangslage nicht realistisch sei, weil wir uns eben nicht auf der grünen Wiese befinden und nicht bei Null starten. Wir kennen seit Jahrzehnten eine progressive Einkommenssteuer, die leider eine Heiratsstrafe beinhaltet. Und so ist es nicht überraschend, dass es bei einem Systemwechsel Gewinner und Verlierer gibt, sollen die Steuerausfälle nicht allzu gross ausfallen. Das ist bekannterweise auch bei der Vorlage der Fall, über die wir am 8. März abstimmen. Und so ist diese Volksabstimmung ein gefundenes Fressen für Medien und Kampagnenorganisationen, welche die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels für jede mögliche Konstellation abzuschätzen versuchen, mögen sie auch noch so viele Spezialfälle beinhalten.

Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen dürfte der Systemwechsel zu tieferen Steuern führen oder wenig bis gar keine Auswirkungen haben. Doch es wäre schade, würden die Stimmberechtigten die Vorlage allein aufgrund der persönlichen finanziellen Auswirkungen beurteilen. Kein gutes Zeichen wäre es auch, würden die Wehklagen der Kantone über einen angeblich deutlich höheren administrativen Aufwand den Ausschlag für den Stimmentscheid geben. Geradezu fatal wäre es jedoch, aufgrund einer vermeintlich besseren Übereinstimmung mit einem ganz bestimmten Familienmodell für die Beibehaltung der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren zu stimmen. Denn bei der Einführung der Individualbesteuerung geht es letztendlich in erster Linie um die Gleichstellung in der Ehe und um grundsätzliche Fragen des Steuersystems.

Damals, als die direkte Bundessteuer eingeführt wurde, war es leider selbstverständlich, dass das Haushaltseinkommen mit dem Einkommen des Ehemanns gleichgesetzt wurde. Denn bis im Jahr 1988 das neue Eherecht in Kraft trat, war der Ehemann rechtlich das Familienoberhaupt. Er konnte über das Haushaltseinkommen verfügen. Das neue Eherecht war deshalb ein Meilenstein für Gleichberechtigung, Partnerschaft und Menschenwürde. Im Steuerrecht wurden die Errungenschaften des neuen Eherechts jedoch nie vollständig umgesetzt. Da heute die Einkommen der Ehepartner zusammengezählt werden, verlieren diese mit der Eheschliessung einen Teil ihrer ökonomischen Selbständigkeit. Denn massgebend für die Besteuerung ist nicht mehr das eigene Einkommen und die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern das Haushaltseinkommen. Eine Ausdehnung der eigenen Erwerbstätigkeit hat deshalb für Ehegatten stets eine höhere Grenzsteuerbelastung zur Folge als für Konkubinatpaare oder Alleinstehende, mit den viel beschriebenen Fehlanreizen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit. Durch Splittingmodelle und Spezialtarife werden diese Auswirkungen in den Kantonen zwar etwas gemildert, aber nicht vollständig eliminiert. Zudem bleibt die steuerrechtliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu Konkubinatpaaren und Alleinstehenden bestehen.

In der laufenden Diskussion liegt der Fokus zudem zu stark auf mögliche Auswirkungen auf Paare in der aktuellen Arbeits- und Lebenssituation. Die Auswirkungen für neue Paare und für zukünftige Entscheidungen werden vernachlässigt. Denn für junge Paare zum Beispiel, die in ein paar Jahren zum ersten Mal zusammenziehen und vielleicht heiraten und Kinder haben wollen, bietet die Individualbesteuerung nicht nur ökonomisch die bessere Ausgangslage als die heutige Ungleichbehandlung, sondern auch hinsichtlich der Entscheidungsfreiheit. Denn Entscheidungen über den Zivilstand, die Erwerbstätigkeit und somit des Familienmodells werden bei der Individualbesteuerung nicht mehr durch unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuersituation verzerrt. Massgebend für die Steuerbelastung bleibt stets das individuelle Einkommen der Partner, egal, zu welchen Pensen sie arbeiten, wie sie die Erwerbs- und Familienarbeit dereinst aufteilen und wie viele Kinder sie später haben werden.

Die Individualbesteuerung stellt einen längst überfälligen Schritt der Gleichstellung dar. Umso befremdlicher ist es, dass mehrere Kantone mit dem Argument des administrativen Aufwands gegen die Individualbesteuerung mobil machen. Denn in einem liberalen Rechtsstaat muss die Rechtsgleichheit ein höheres Gut darstellen als möglichst tiefe Verwaltungskosten.