Skip to main content

Die Rentenreform 2020 ist ein notwendiger Zwischenschritt; langfristig sind jedoch mutigere Schritte unumgänglich.

19. März 2017

Mit einer hauchdünnen Mehrheit wurde in der Frühjahrsession die Rentenreform vom Parlament verabschiedet. Persönlich bin ich sehr froh und auch stolz darüber, dass die Grünliberale Fraktion Verantwortung übernommen und Hand dazu geboten hat, die Vorlage nicht abstürzen zu lassen. Es ist zu hoffen, dass die Reform nun auch vor dem Volk Bestand hat. Es handelt sich zwar nicht um einen grossen Wurf, aber zumindest einen Schritt zu einer politisch mehrheitsfähigen Stabilisierung der Altersvorsorge in den kommenden Jahren. Nach dem Hickhack über die Details der Reform ist es nun an der Zeit, wieder den Wald statt die Bäume zu betrachten und sich über einige grundsätzliche Fragen unseres Rentensystems und der zukünftigen Herausforderungen Gedanken zu machen. Dabei gilt es insbesondere auch darum, die AHV und die zweite Säule als Gesamtsystem zu betrachten und die gemeinsamen Herausforderungen herauszustreichen.

Zunächst ist festzuhalten, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht jedes Altersrentensystem grundsätzlich darauf basiert, dass Wertschöpfung, die von der aktiven im Arbeitsprozess stehenden Generationen erarbeitet wird, an die inaktiven Generationen, d.h. also die Rentnerinnen und Rentner umverteilt wird. Das gilt sowohl für das Umlageverfahren, also für die AHV, als auch für das Kapitaldeckungsverfahren, d.h. die Pensionskassen. Häufig wird argumentiert, dass im Gegensatz zur direkten Umverteilung bei der AHV in der zweiten Säule jede und jeder für sich selbst Kapital anspart, welches später integral bezogen oder für die Rente verwendet wird. Die Werthaltigkeit dieses Kapitals ergibt sich jedoch nur aus den daraus erzielbaren zukünftigen Erträgen, d.h. letztendlich ebenfalls durch die Wertschöpfung der aktiven Generationen. Beide Verfahren beinhalten somit aus volkswirtschaftlicher Sicht eine Umverteilung von Jung zu Alt. Die Unterschiede ergeben sich in der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung und der Rentenansprüche. Die AHV ist auf die Umverteilung von hohen zu tiefen Einkommen ausgelegt. Sie soll im Alter ein Mindesteinkommen garantieren. In der Pensionskasse hingegen basiert der Rentenanspruch auf dem während der aktiven Zeit selbst erwirtschafteten Einkommen. Sie soll im Alter den bisherigen Lebensstandard sicherstellen.

Die oft diskutierte Mehrbelastung der jüngeren, d.h. aktiven Generationen ist hingegen nicht primär durch den Gegensatz zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren, sondern durch die demografische Entwicklung bedingt. Und in dieser Hinsicht zeichnen sich bekanntlich grosse Herausforderungen ab, die nicht nur in der Altersvorsorge, sondern auch im Gesundheitswesen und in der Pflege zu hohen Mehrbelastungen der zukünftig aktiven Generationen führen. So müssen wir derzeit davon ausgehen, dass der Altersquotient, d.h. das Verhältnis zwischen den Pensionierten und der Erwerbsbevölkerung, bis im Jahr 2045 von heute etwas 1/4 bis fast auf 1/2 steigen wird. Während heute somit eine durchschnittliche Rente von rund vier Arbeitstätigen finanziert wird, werden im Jahr 2045 noch rund zwei Arbeitstätige für eine Rente aufkommen müssen. Der Grund für diese Entwicklung liegt im Anstieg der Lebenserwartung und einer tiefen Geburtenquote, die deutlich unter demjenigen Niveau liegt, welches für eine konstante Bevölkerungsgrösse notwendig wäre. Nur dank der Zuwanderung wird unsere Bevölkerung überhaupt noch geringfügig wachsen.

Soll langfristig eine höhere Belastung der jüngeren Generationen vermieden werden, gibt es letztendlich nur drei Lösungen:

  1. Ein höheres Rentenalter
  2. Tiefere Renten, oder
  3. Ein stärkerer Anstieg der Erwerbsbevölkerung

Während die ersten beiden Punkte innerhalb des Systems der Altersvorsorge durch Anpassungen der Rentenansprüche umgesetzt werden können, erfordert der dritte Punkt gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Massnahmen. Es müssen Anreize geschaffen werden, das inländische Arbeitskräftepotenzial stärker auszuschöpfen, die Geburtenrate zu erhöhen und die Zuwanderung zu fördern. Zu beachten ist, dass ein höheres Rentenalter und tiefere Renten die jüngeren Generationen selbst auch betreffen und somit bei ihnen zu Wohlfahrtseinbussen führen würden. Somit kann nur ein stärkerer Anstieg der Erwerbsbevölkerung, und somit die Korrektur der demografischen Entwicklung, eine höhere Nettobelastung der jüngeren Generationen verhindern.

Die vom Parlament beschlossene Rentenreform nimmt keine dieser drei Punkte auf. Das war jedoch auch nicht das Ziel der vom Bundesrat beantragten Vorlage. Um vor dem Hintergrund mehrerer gescheiterter früherer Anläufe die AHV und die zweite Säule wenigstens bis im Jahr 2030 zu stabilisieren, standen wichtige und dringend notwendige Massnahmen wie der tiefere Umwandlungssatz in der zweiten Säule und Anpassungen bei der Finanzierung und der Ansprüche in der AHV im Vordergrund. Dabei wurde von Anfang an von einer stabilen Rentenhöhe und lediglich geringen Anpassungen beim Rentenalter ausgegangen. Beide Modelle basieren auf diesen Prämissen. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen lediglich in der Art und Weise, wie in der zweiten Säule die durch den tieferen Umwandlungssatz zu erwartenden tieferen Renten kompensiert werden. Während der Nationalrat die Kompensation innerhalb der zweiten Säule vornehmen wollte, erfolgt sie in der nun beschlossenen Lösung des Ständerats durch höhere Neurenten in der AHV. Beide Varianten erfordern zusätzliche Mittel, da die Höhe der Renten gesichert werden soll, und bilden somit lediglich die demografisch bedingte zusätzliche Belastung der zukünftigen Generationen ab. Da weder die Renten reduziert, das AHV-Alter massgeblich erhöht noch Massnahmen im Hinblick auf eine höhere Erwerbsbevölkerung diskutiert wurden, lösen beide Varianten das grundsätzliche demografisch bedingt Problem nicht. Somit kann aus der Sicht der Jungen die Übungsanlage von Beginn weg als unbefriedigend betrachtet werden.

Gleichwohl ist es - auch aus der Sicht der jüngeren Generationen - ratsam, der Reform zuzustimmen. Denn sie beinhaltet, wie bereits erwähnt, einige technisch wichtige und notwendige Verbesserungen. Ausserdem verschärft sie zumindest die Situation gegenüber dem Status quo nicht. Eine Ablehnung hingegen birgt die Gefahr kurzfristig höherer Kosten und einer jahrelangen Reformblockade. Die Gegner der vom Parlament beschlossenen Vorlage sind deshalb gut beraten, unsere Ressourcen nicht mit einem kleinkrämerischen, ideologisch motivierten Referendum zu belasten, zumal die Stimmbevölkerung sich sowieso äussern kann. Weitergehende Reformen sind jedoch unausweichlich. Was nun in Angriff genommen werden muss ist die Suche nach einem breiten Kompromiss für die Zeit nach 2030. Das heisst die Beantwortung der nach wie vor ungelösten grundsätzlichen Frage, welche Kombination der oben beschriebenen Massnahmen ergriffen werden soll, damit die zukünftigen aktiven Generationen nicht übermässig stark belastet werden.

Aus grünliberaler Sicht ist klar, wohin die Reise gehen muss: Durch flexible Arbeitszeiten und für alle erschwingliche externe Kinderbetreungsangebote soll dafür gesorgt werden, dass Familie, Arbeit und Freizeit gut miteinander vereinbar sind und dadurch möglichst viele Menschen am Arbeitsprozess teilnehmen können. Eine offene Haltung gegenüber der Migration und eine gute und schnelle Integration von Flüchtlingen soll das Arbeitskräftepotenzial und somit die Wertschöpfung zusätzlich erhöhen. Der Freihandel und die soziale Marktwirtschaft sollen den Wohlstand sichern und soviele Menschen wie möglich daran teilhaben lassen. Und ein ausgebauter Klima- und Umweltschutz sowie der vollständige Übergang zu erneuerbaren Energien soll sicher stellen, dass der Wohlstand nicht auf Kosten unserer natürlichen Lebensgrundlagen geht.